Verwaltungsgerichtshof 2107/77

2107/77Verwaltungsgerichtshof13.05.1980

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteiengehör Änderung der Rechtslage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2107/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1977002107.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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