Verwaltungsgerichtshof 2077/77

2077/77Verwaltungsgerichtshof13.07.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2077/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002077.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes insoweit aufgehoben, als der Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 bestraft worden ist. Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird teils zurückgewiesen, teils abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.