Verwaltungsgerichtshof 2056/77

2056/77Verwaltungsgerichtshof18.01.1980

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2056/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1977002056.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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