Verwaltungsgerichtshof 2004/77

2004/77Verwaltungsgerichtshof15.12.1977

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2004/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1977002004.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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