Verwaltungsgerichtshof 1946/77

1946/77Verwaltungsgerichtshof13.03.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1946/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977001946.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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