Verwaltungsgerichtshof 1786/77

1786/77Verwaltungsgerichtshof13.03.1980

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bauland Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zweckdienlichkeitsbescheinigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1786/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1977001786.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 8.354,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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