Verwaltungsgerichtshof 1768/77

1768/77Verwaltungsgerichtshof06.06.1978

Regest

Auflagen BauRallg7 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1768/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977001768.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.440, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.