Verwaltungsgerichtshof 1682/77

1682/77Verwaltungsgerichtshof30.01.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1682/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1978

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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