Verwaltungsgerichtshof 1601/77

1601/77Verwaltungsgerichtshof09.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1601/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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