Verwaltungsgerichtshof 1577/77

1577/77Verwaltungsgerichtshof17.11.1977

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1577/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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