Verwaltungsgerichtshof 1571/77

1571/77Verwaltungsgerichtshof26.03.1980

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1571/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Agrargemeinschaft A Nachbarschaft Aufwendungen in der Höhe von S 3.670,-- und der Stadtgemeinde Spittal an der Drau Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzmehrbegehren der Stadtgemeinde Spittal an der Drau wird abgewiesen.

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