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1483/77•Verwaltungsgerichtshof 1483/77
1483/77Verwaltungsgerichtshof12.09.1980
Rechtskraft
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der XY Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- und der Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-
Das Mehrbegehren der XY Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.
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