Verwaltungsgerichtshof 1483/77

1483/77Verwaltungsgerichtshof12.09.1980

Regest

Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1483/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der XY Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- und der Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-

  • binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der XY Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

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