Verwaltungsgerichtshof 1427/77

1427/77Verwaltungsgerichtshof28.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1427/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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