Verwaltungsgerichtshof 1250/77

1250/77Verwaltungsgerichtshof12.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1250/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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