Verwaltungsgerichtshof 1249/77

1249/77Verwaltungsgerichtshof05.07.1979

Regest

Verfahrensbestimmungen Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1249/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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