Verwaltungsgerichtshof 1244/77

1244/77Verwaltungsgerichtshof06.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1244/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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