Verwaltungsgerichtshof 1223/77

1223/77Verwaltungsgerichtshof15.11.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1223/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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