Verwaltungsgerichtshof 1207/77

1207/77Verwaltungsgerichtshof17.02.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1207/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,--

binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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