Verwaltungsgerichtshof 1205/77

1205/77Verwaltungsgerichtshof03.07.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1205/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.460,-- unter Abweisung des Mehrbegehrens an Stempelgebühren binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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