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1021/77•Verwaltungsgerichtshof 1021/77
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Knoll und die Hofräte Dr. Zach, Dr. Karlik, Dr. Seiler und Dr. Ladislav als Richter, im Beisein des Schriftführers Dr. Hailzl, über die Beschwerde des Ing. K in V, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien I, Wiesingerstraße 3, gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 18. Februar 1977, Zl. 11 2410/1-VI/2/77, betreffend Versetzung gemäß § 67 Dienstpragmatik, nach durchgeführter Verhandlung, und zwar nach Anhörung des Vortrages des Berichters sowie der Ausführungen des Vertreters der Beschwerde, Rechtsanwalt Dr. Peter Ringhofer für Rechtsanwalt Dr. Walter Riedl, sowie des Vertreters der belangten Behörde, Ministerialsekretär Dr. August Kirschbichler, zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560;--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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