Verwaltungsgerichtshof 1007/77

1007/77Verwaltungsgerichtshof21.02.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1007/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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