Verwaltungsgerichtshof 0998/77

0998/77Verwaltungsgerichtshof06.02.1978

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0998/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000998.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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