Verwaltungsgerichtshof 0944/77

0944/77Verwaltungsgerichtshof26.04.1978

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0944/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1978

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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