Verwaltungsgerichtshof 0941/77

0941/77Verwaltungsgerichtshof09.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0941/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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