Verwaltungsgerichtshof 0937/77

0937/77Verwaltungsgerichtshof12.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0937/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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