Verwaltungsgerichtshof 0926/77

0926/77Verwaltungsgerichtshof16.03.1978

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0926/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000926.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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