Verwaltungsgerichtshof 0859/77

0859/77Verwaltungsgerichtshof07.12.1978

Regest

Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0859/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000859.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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