Verwaltungsgerichtshof 0762/77

0762/77Verwaltungsgerichtshof23.05.1978

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Vorstellung Diverses Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0762/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.067,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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