Verwaltungsgerichtshof 0754/77

0754/77Verwaltungsgerichtshof06.04.1978

Regest

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0754/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000754.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.980, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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