Verwaltungsgerichtshof 0708/77

0708/77Verwaltungsgerichtshof19.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0708/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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