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0698/77•Verwaltungsgerichtshof 0698/77
0698/77Verwaltungsgerichtshof06.06.1977
Zwingende öffentliche Interessen
Dem Antrag des HW in S, vertreten durch Dr. Leopold Schön, Rechtsanwalt in Wien V, Schönbrunnerstraße 60, der gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 8. Februar 1977, Zl. II/2-105/9-1977, betreffend einen baupolizeilichen Auftrag (mitbeteiligte Partei: Gemeinde M, vertreten durch den Bürgermeister), erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, stattgegeben.
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