Verwaltungsgerichtshof 0697/77

0697/77Verwaltungsgerichtshof31.03.1978

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0697/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1978

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer HW Aufwendungen in der Höhe von S 6.360,-- und der Beschwerdeführerin JN Aufwendungen in der Höhe von S 6.880,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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