Verwaltungsgerichtshof 0695/77

0695/77Verwaltungsgerichtshof26.06.1978

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0695/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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