Verwaltungsgerichtshof 0681/77

0681/77Verwaltungsgerichtshof17.12.1979

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0681/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S3.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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