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0669/77•Verwaltungsgerichtshof 0669/77
Das Verfahren über die Beschwerde der A-OHG in E, vertreten durch Dr. Wolf-Dieter Arnold, Rechtsanwalt in Wien I., Wipplingerstraße 10, gegen den Bundesminister für Verkehr wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit der Berufung der Beschwerdeführerin gegen
den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. April 1976, Zl. MA 70-VI B 63/76, und
den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 14. April 1976, Zl. MA 70-VI B 20/76,
betreffend Anzeigen gemäß § 11 Abs. 6 GewO 1973, wird eingestellt.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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