Verwaltungsgerichtshof 0658/77

0658/77Verwaltungsgerichtshof21.06.1978

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0658/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000658.X00

Spruch

Der Antrag vom 11. August 1976, betreffend die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 720, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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