Verwaltungsgerichtshof 0635/77

0635/77Verwaltungsgerichtshof28.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0635/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.017,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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