Verwaltungsgerichtshof 0619/77

0619/77Verwaltungsgerichtshof18.09.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0619/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1978

Spruch

Dis Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 750,--, der Zweitbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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