Verwaltungsgerichtshof 0438/77

0438/77Verwaltungsgerichtshof27.11.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0438/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000438.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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