Verwaltungsgerichtshof 0410/77

0410/77Verwaltungsgerichtshof23.11.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0410/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1977000410.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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