Verwaltungsgerichtshof 0407/77

0407/77Verwaltungsgerichtshof05.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0407/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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