Verwaltungsgerichtshof 0377/77

0377/77Verwaltungsgerichtshof04.07.1980

Regest

Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0377/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.