Verwaltungsgerichtshof 0352/77

0352/77Verwaltungsgerichtshof14.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0352/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.