Verwaltungsgerichtshof 0335/77

0335/77Verwaltungsgerichtshof30.03.1978

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0335/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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