Verwaltungsgerichtshof 0314/77

0314/77Verwaltungsgerichtshof12.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0314/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S7.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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