Verwaltungsgerichtshof 0267/77

0267/77Verwaltungsgerichtshof19.06.1979

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0267/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 250,-- (zusammen S 750,- -) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.