Verwaltungsgerichtshof 0236/77

0236/77Verwaltungsgerichtshof23.05.1977

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0236/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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