Verwaltungsgerichtshof 0200/77

0200/77Verwaltungsgerichtshof21.04.1977

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0200/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1977

Spruch

Dem Antrag der Ärztekammer für Salzburg in Salzburg und der Österreichischen Dentistenkammer in Wien, vertreten durch Dr. Hans Pfersmann, Rechtsanwalt in Wien I, Kärntnerring 3, der gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 15. Dezember 1976, Zl. 3.06-54.624/59 - 1976 betreffend die Bewilligung zur wesentlichen räumlichen Veränderung des Zahnambulatoriums in Z durch Errichtung eines zweiten Behandlerstuhles durch die Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte, erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, nicht stattgegeben.

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