Verwaltungsgerichtshof 0198/77

0198/77Verwaltungsgerichtshof07.07.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0198/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1977000198.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des JM in W, des KN in W und des AS in W, sämtliche vertreten durch Dr. Helmut Christian Schmid, Rechtsanwalt in Baden, Wassergasse 3, gegen den oben angeführten Bescheid, zurückzuweisen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 180,-- (insgesamt S 720,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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