Verwaltungsgerichtshof 0131/77

0131/77Verwaltungsgerichtshof15.03.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0131/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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